AGB

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge in Verbindung mit Privat- und Geschäftskunden.

1.2 Die Leistungen und Lieferungen von ITService-Richter erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Abweichungen haben nur dann Gültigkeit wenn dies ausdrücklich seitens ITService-Richter bestätigt wurde. Die entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden haben keinerlei Gültigkeit.

1.3 Bei Folgegeschäften gelten ebenfalls ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es muss kein erneuter Bezug zu diesen genommen werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von ITService-Richter sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens ITService-Richter, spätestens jedoch durch die Annahme der Leistung durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

2.2 Tritt der Kunde von einem bestätigten Auftrag zurück, dessen Grund beim Kunden liegt, so ist ITService-Richter berechtigt Schadenersatz in der Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises bzw. des kalkulierten Projektpreises zu berechnen. Dem Kunden steht es frei einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.3 Termine für Leistungen werden im Angebot schriftlich oder mündlich vereinbart und verstehen sich immer vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse unabhängig davon, ob diese bei ITService-Richter oder bei Zulieferern eintreten. Als unvorhergesehene Umstände gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Beförderungsverzögerung, behördliche Anordnung sowie Beschaffungsschwierigkeiten von Material.

2.4 Dauert die Verzögerung der Leistung mehr als 4 Wochen über dem unverbindlichen Termin hinaus, so kann der Kunden nach einer angemessenen Fristsetzung von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Treten Verzögerungen von Warenlieferungen ohne das Verschulden von ITService-Richter mit einer Dauer über 4 Wochen ein, so kann auch ITService-Richter nach schriftlicher Ankündigung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Bei fehlerhaften Angaben seitens unserer Lieferanten, insbesondere bei falschen Leistungs- und Preisangaben behalten wir uns nachträgliche Preisänderungen vor. Sofern die Preisänderung nachteilig für den Kunden ist, steht diesem ein Rücktrittsrecht von diesem Vertragsteil zu, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2.6 Teillieferungen und Teilleistungen von ITService-Richter sind zulässig, wenn dem Kunden eine Teilerbringung zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.

2.7 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt und bestehen Pflichtverletzungen unserseits, die keinen Mangel darstellen, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

2.8 Kosten für Softwarentwicklung verstehen sich als vorraussichtliche Kosten anhand des kalkulierten Stundensatzes. Eine Überschreitung diese Kosten um bis zu 20 Prozent ist gestattet. Sollten sich unvorhergesehene Probleme oder Verzögerungen ergeben, welche eine Überschreitung um mehr als 20 Prozent erwarten lassen, so wird ITService-Richter den Kunden dies abermals mitteilen. Der Kunde hat die Kenntnisnahme des Vorfalles zu bestätigen.

2.9 Erweiterungen die über den Rahmen des Pflichtenheftes hinnausgehen, werden zu den üblichen Kosten in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Zahlung erfolg durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Bei einem Rechnungsbetrag unter 500 Euro netto ist ebenso eine Barzahlung gestattet.

3.2 Es gelten die in der Rechnung oder Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Ist keine Mehrwertsteuer angegeben, so gilt der Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Skonto wird nicht gewährt.

3.3 Die Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen beglichen zu werden. Ab dem 15. Tag behalten wir uns die Berechnung von Verzugskosten vor. Deren Höhe richtet sich noch dem aktuellen Basiszinssatz plus 5 Prozent.

3.4 Sind Nebenleistungen vereinbart oder werden Kosten verauslagt, so gehen diese Kosten, soweit nicht anderweitig vereinbart, zu Lasten des Käufers.

3.5 Dem Kunden ist es nur unter Zuhilfenahme eines rechtskräftigen Titels gestattet, gegen Forderungen seitens ITService-Richter aufzurechnen.

3.6 Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Nutzungsrechte und Dokumentation

4.1 Dem Kunden steht ein einfaches Nutzungsrecht an der von uns erstellten Software zu. Eine Übertragung der Rechte an dritte ist, soweit nicht anderweitig vereinbart, ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht zur Erstellung einer Sicherheitskopie.

4.2 Der Quellcode wird soweit nicht anderweitig vereinbart nicht geliefert und nicht dokumentiert.

4.3 Für durch uns gelieferte Hardware und nicht von uns erstellte Software erhält der Kunde die von Hersteller bereitgestellten Bedienungsanleitungen und Handbücher. Sollten diese nicht in deutscher Sprache oder überhaupt nicht vom Hersteller bereitgestellt werden, so ist ITService-Richter zu keinen Informationen verpflichtet.

4.4 Im Preis sind Installation bzw. Einweisungen der von uns gelieferten Hard- und Software nicht enthalten.

4.5 Werden nachträglich in von ITService-Richter gelieferter Hard- und Software andere Programm installiert oder Hardware ein- bzw. ausgebaut so trägt der Kunde die Risiken eventuell auftretender Funktionsstörungen und Fehler.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden das Eigentum von ITService-Richter.

5.2 Während des Eigentumsvorbehaltes ist es dem Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch ITService-Richter untersagt, die Sache zu Verpfänden oder zu Veräußern. Werden anderweitige Rechte von ITService-Richter beeinträchtigt, so ist dies ebenfalls nur nach schriftlicher Zustimmung möglich.

5.3 Erfolgt eine Vermischung von durch ITService-Richter gelieferten Gegenständen mit anderen, so erwirbt ITService-Richter ein Miteigentum an der übrigen Ware in mindesten der anteiligen Höhe des Gesamtwertes zum Zeitpunkt der Warenlieferung durch uns.

5.4 Bei Zahlungsverzug durch den Käufer um mehr als 4 Wochen kann ITService-Richter die Herausgabe der Ware verlangen. Nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist steht uns das Recht der Weiterverwertung zu. Dies kann über Auktionsplattformen im Internet erfolgen. Dabei steht uns die Wahl des Mindestgebotes frei. Der Kunde hat die Differenzsumme sowie weitere Nebenkosten in vollem Umfang zu tragen.

6. Gewährleistungen

6.1 ITService-Richter gewährleistet, dass die gelieferten Vertragsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Vertragsparteien sind sich jedoch ausdrücklich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Fehler in Hard- und Software unter allen Anwendungsbedinungen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Software, da sich der Zustand von Betriebssystemen auf denen die Software läuft, durch Updates und Erweiterungen oft ändert.

6.2 ITService-Richter behält sich die dreimalige Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor, sobald uns der Mangel bekannt ist und es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder Unternehmer handelt. Der Kunde hat eine angemessene und eine den Fehlereigenschaften entsprechende Frist zu gewähren.

6.3 Erkannte Mängel müssen unverzüglich durch den Kunden angezeigt werden, spätestens jedoch nach sieben Tagen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann so erfolgen Gewährleistungen nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §§ 377 HGB wahrgenommen hat.

6.4 Die Gewährleistung seitens ITService-Richter erlischt bei Schäden oder Mängeln, die auf Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten, unsachgemäßen Gebrauch bzw. Betriebsbedingte Abnutzung zurückzuführen sind.

6.5 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, können die Kosten der Überprüfung, Reparatur bzw. Instandsetzung zu den jeweils aktuellen Preisen von ITService-Richter berechnet werden. Dabei wird eine Pauschale in Höhe von mindestens 30 Euro in Rechnung gestellt.

6.6 Durch ITService-Richter erstellte Software richtet sich in ihrem Funktionsumfang nach dem Pflichtenheft, welches mit dem Kunden vereinbart wurde. Für Funktionen die im Pflichtenheft vereinbart wurden, aber technisch so nicht umsetzbar sind, orientieren wird uns an den vermutlichen Kundenwünschen und deren Problemlösung. Für Funktionen welche im Pflichtenheft nicht vereinbart wurden, orientieren wir uns ebenfalls an der technischen Problemlösung und deren Umsetzung. Eine Einweisung bzw. Einarbeitung erfolgt nur, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Gewähr, dass die Software mit der individuellen Hard- und Software-Konfiguration des Käufers zusammenarbeitet, bzw. das die Funktionen der Anwendung den Wünschen des Käufers genügen, wird nicht übernommen. Es wird keinerlei Gewährleistung übernommen, für Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung und Änderungen der Software bzw. Konfiguration seitens des Käufers bzw. Dritter.

6.7 Die Gewährleistungsansprüche für neue Hardware verjähren nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Ist der Kunde ein Kaufmann, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten ab Übergabe. Die Ansprüche sind nicht übertragbar.

6.8 Für weitergehende Garantien der Hersteller welche ITService-Richter an den Kunden weitergibt steht ITService-Richter nicht ein.

6.9 Bei gebrauchter Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von der Dauer eines Jahres ab der Übergabe an den Kunden.

6.10. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so haften wir nicht für öffentliche Äußerungen unserer Lieferanten beziehungsweise der Hersteller, wenn diese fehlen. Dies gilt insbesondere für unzutreffende Werbeaussagen.

6.11. Garantien werden von ITService-Richter nur bei besonderer Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.

7. Haftung

7.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber ITService-Richter als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.2. Die Haftung von ITService-Richter beschränkt sich auf solche Schäden mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. ITService-Richter haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

7.3. Haftung für von ITService-Richter erstellten Software übernehmen wir nur bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises oder bei erst teilweise erfolgter Fertigstellung bis zur Höhe der dato erfolgten Teilzahlung.

7.4. Für den Verlust von Daten bei Serviceleistungen für Geschäftskunden (nach § 310 Abs.1 BGB) haftet ITService-Richter höchstens in der Höhe bis 1.000,00 Euro und nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar ist, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, nachgekommen ist. Ist der Kunde seiner Datensicherungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen so entfällt die Haftung seitens ITService-Richter. Bei zu überprüfenden Geräten für Endkunden übernimmt ITService-Richter keine Haftung für den Erhalt von Daten oder deren Integrität.

8. Hinweis zum Datenschutz

8.1 ITService-Richter ist berechtigt die während der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brandenburg/Havel.

9.2 Sind Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. nicht durchführbar oder enthalten diese eine Regelungslücke so sind andere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung tritt eine angemessene, dem Vertrag entsprechende Regelung die dem Willen der Vertragspartner entspricht.
 

Ihr Partner in der digitalen Welt.